Im Diözesanvorstand sind derzeit:
die Diözesanvorsitzenden: Johanna Pfefferle und Tabea Frohnwieser.
Momentan haben wir leider keine Kuratin.

Zum Diözesanvorstand gehören

  • die zwei Diözesanvorsitzenden
  • die Diözesankuratin

Zur Diözesanvorsitzenden kann nur gewählt werden, wer anerkannte Gruppenleiter*in und volljährig ist.

Zur Diözesankurat*in können Priester, Frauen oder Männer mit theologischer Ausbildung gewählt werden.
Die Beauftragung wird vom zuständigen Bischof erbeten.

Die Amtszeit vom Diözesanvorstand beträgt in der Regel zwei Jahre.

Aufgaben des Diözesanvorstands

  • Die Mitglieder des Diözesanvorstandes leiten den Diözesanverband im Rahmen von Ordnung und Satzung des Verbandes sowie der Beschlüsse der Bundesorgane, der Diözesanversammlung und der Diözesanleitung.
  • Sie vertreten die Interessen des Diözesanverbandes gegenüber staatlichen und kirchlichen Institutionen sowie den Zusammenschlüssen der Jugendverbände in ihrem Bereich.